Ich plane meine Pensionierung
Wann ist der richtige Zeitpunkt für Ihre Pensionierung? Wie hoch wird Ihre Rente? Und lohnt sich ein Kapitalbezug? Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheide zu treffen.
Ihre Vorsorge soll so individuell sein wie Ihr Berufsweg. Wir begleiten Sie in jeder Phase, ob Sie gerade in den Beruf einsteigen, mitten im Arbeitsleben stehen oder Ihre Pensionierung planen. Als Pensionskasse der technischen Verbände SIA, Swiss Engineering, BSA, FSAI und suisse.ing kennen wir die Lebenswirklichkeit von Ingenieurinnen und Architekten seit über 60 Jahren.
Bei der PTV können Sie Ihren Rücktritt flexibel zwischen Alter 58 und 70 wählen, in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber. Leistungseinbussen durch eine vorzeitige Pensionierung lassen sich durch gezielte Einkäufe vollständig ausgleichen. Und sollten Sie vor Alter 75 versterben, ist Ihre Altersrente bis zu diesem Zeitpunkt garantiert. Ein Schutz, den nicht jede Pensionskasse bietet.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Altersguthaben zu beziehen: als lebenslange Rente, als einmaliges Kapital oder als Kombination aus beidem. Per 1. Januar 2025 können Sie zudem die Höhe der Ehegattenrente wählen und so Ihre Altersrente an Ihre persönliche Situation anpassen. Zur Überbrückung der Zeit bis zum AHV-Alter bietet die PTV eine AHV-Überbrückungsrente an.
Veranstaltungstipp: Wenn Sie sich näher mit Ihrer Pensionierungsplanung beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen unser Seminar «Die richtige Planung der Pensionierung».
Wenn Sie die Stelle wechseln, wird Ihr angespartes Guthaben (die sogenannte Freizügigkeitsleistung) an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Die PTV hat die volle Freizügigkeit schon lange vor dem gesetzlichen Obligatorium gewährt.
Ist Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls bei der PTV angeschlossen, bleibt Ihr Guthaben bei uns. In allen anderen Fällen überweisen wir Ihr Guthaben innert 30 Tagen nach Erhalt aller Angaben. Bitte füllen Sie hierzu die Rückseite des Austrittformulars «Überweisung der Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebenden» aus.
Falls Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind, wird Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Aufgrund eines späten Berufseinstiegs, bei Teilzeitstellen oder infolge eines nicht nahtlosen Stellenwechseln können Lücken in der Vorsorge entstehen. Um diese zu schliessen, sind freiwillige Einkäufe in die PTV sind bis zur Höhe der vollen reglementarischen Leistungen möglich.
Auch für eine vorzeitige Pensionierung können Sie sich einkaufen, damit eine frühzeitige Pensionierung nicht mit tieferen Leistungen verbunden ist.
Ihren persönlichen Einkaufsspielraum sehen Sie jederzeit in PTV-Online oder auf Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis.
Bei der PTV sind Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt, unabhängig vom Geschlecht. Wer seit mindestens fünf Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, hat Anspruch auf dieselben Leistungen wie verheiratete Paare.
Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen je nach Situation eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente, Waisenrenten für Ihre Kinder und ein Todesfallkapital. Verstirbt der Ehegatte oder Lebenspartner:in einer versicherten Person, zahlt die PTV zudem eine Einelternrente. Der Anspruch besteht nur dann, wenn für den verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartner keine Leistungen aus einer anderen Einrichtung der beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden. Die Höhe der Einelternrente beträgt unabhängig von der Anzahl Kinder 20 % der versicherten Invalidenrente.
Die Invalidenrente der PTV wird zusätzlich zur Rente der Invalidenversicherung (IV) ausgerichtet. Haben Sie Kinder, erhalten diese eine Invalidenkinderrente. Während der gesamten Dauer der Erwerbsunfähigkeit sind Sie von der Beitragszahlung befreit, Ihr Sparguthaben wird trotzdem weiter aufgebaut.
Ihren persönlichen Vorsorgeausweis finden Sie jederzeit in PTV-Online, dem geschützten Portal für Versicherte.
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente Sie pro Jahr aus Ihrem angesparten Kapital erhalten. Der Stiftungsrat hat eine schrittweise Senkung beschlossen, um die Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden zu reduzieren. Bereits laufende Renten sind nicht betroffen.