Mit dem Versand der Versicherten-Verzeichnisse 2026 informieren wir Sie über erste Eckwerte zum Abschluss 2025 sowie sonstige Neuigkeiten.
Der Stiftungsrat der PTV hat beschlossen, den Umwandlungssatz der PTV weiter zu Senkung. Informationen über die Hintergründe und die Auswirkungen finden Sie hier.
Per 1.1.2025 können Sie die zur Altersrente gehörige Ehegattenrente wählen. Lesen Sie hier, wie sich das auf Ihre Leistungen auswirkt und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Die richtige Planung der Pensionierung. Mit diesem Seminar werden die wichtigsten Punkte bei der finanziellen Planung der Pensionierung aufgezeigt.
Sie haben eine Überweisung der Pensionskasse erhalten und wissen nicht warum?
Der Stiftungsrat hat beschlossen, den Umwandlungssatz zur Bestimmung der Leistungen bei Pensionierung im Alter 65 ab dem Jahr 2026 schrittweise auf 5.2% für Männer respektive 5.5% für Frauen zu senken. Damit soll die bestehende Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden vermindert werden. Bereits laufende Renten sind von der Senkung nicht betroffen. Die gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG werden in jedem Fall eingehalten.