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Garantierte Altersrente bis Alter 75

Bei der PTV ist die Auszahlung der Altersrenten bis zum Alter von 75 Jahren garantiert. Dass dies auch bei Todesfall so ist, bedeutet nichts anderes, als dass die PTV die verbleibenden Altersrenten ungekürzt an die Ehegattin bzw. den Ehegatten oder an die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner ausbezahlt.

Reglement Art. 25 Abs. 2 und Artikel 30 Abs. 4