Die Vorsorgepläne der PTV
Die einzelnen Beitragskomponenten werden transparent im Vorsorgeausweis aufgeführt. Die Beiträge berechnen sich in Prozent des versicherten Lohnes und sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber zu erbringen. Eine versicherte Person kann sich jederzeit bis auf die maximalen Leistungen (Versicherung ab Alter 25 mit dem aktuellen Lohn) einkaufen.
Folgende Planarten finden Sie bei der PTV:
Risikoplan
Der Risikoplan ist eine reine Risikoversicherung für 18- bis 24-jährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Leistungen entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für diese Altersgruppe. Versichert sind Invalidität und Todesfall.
BVG-Plan
Dieser Plan erfüllt die gesetzlichen Mindestvorschriften. Er wird aufgrund der obligatorisch geltenden Mindestbeiträge und -löhne berechnet. Die Versicherungsmöglichkeiten und die Leistungen gehen jedoch über das gesetzliche Minimum hinaus.
Normalplan
Dieser Plan deckt wesentlich mehr Leistungen ab, als es das Gesetz verlangt. Die Berechnungsgrundlage ist das effektive Einkommen. Der Normalplan bietet umfassenden individuellen Schutz bei angemessenen Prämien. Beim PTV-Normalplan können die Prämiensätze unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestbestimmungen frei gewählt werden.
Finanzierung
Die PTV ist nach dem Beitragsprimat finanziert. Die Gesamtbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:
- Sparbeiträge
- Risikobeiträge
- Beiträge für die Verwaltung